Vergaberichtlinien: Hilfsfonds für Kinder- und Jugendliche – ein Projekt der
Evangelisch – Lutherischen Kirchgemeinde Weimar
EKK Kassel
Konto: 408.007.802
BLZ 52060410
Anträge aus dem Hilfsfonds können durch Familien aus der Region Weimar in finanziellen Notsituationen bzw. auch durch Dritte (Lehrer o.ä.) für die Familien formlos bzw. mündlich an die Kreisstelle für Diakonie Weimar gestellt werden.
Die Kreisstelle für Diakonie stellt für die betroffenen Familien bei der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Weimar einen schriftlichen Antrag. Die Familien bleiben anonym.
Die Hilfebedürftigkeit der betroffenen Familien wird im Beratungsgespräch von der Leiterin der Kreisstelle erfragt.
Die Höchstgrenze für eine finanzielle Unterstützung aus dem Hilfsfonds beträgt 200 Euro pro Antrag, über Ausnahmen entscheidet der Spendenbeirat. Der Zuschuss wird den Betreffenden durch die Kreisstelle für Diakonie gewährt, nachdem der Spendenbeirat dies bewilligt hat. In akuter Notsituation kann diese Bewilligung durch zwei der Mitglieder gegeben werden.
Der Abruf des Geldes erfolgt bei der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Weimar vom Konto des Hilfsfonds. Für den Mittelabruf bedarf es der Unterschrift zweier Mitglieder des Spendenbeirates, eines davon muss dem Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde angehören. Der Spendenbeirat behält sich vor, einen Nachweis über die Verwendung zu erfragen.
Der Spendenbeirat trifft sich vierteljährlich. Bei Bedarf auch in kürzeren Abständen.
Ansprechpartner: Hardy Rylke, geschäftsführender Pfarrer (rylke(at)gmx.de)
Weimar, 1.3.2011